Ab dem 1. Januar 2017 tritt eine neue Rahmenvereinbarung zwischen der VG Wort (ein Zusammenschluss von Autorinnen und Autoren sowie Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt) und der Kulturministerkonferenz (KMK) in Kraft. Die neue Rahmenvereinbarung regelt die Abrechnung von elektronisch verfügbar gemachten urheberrechtlich geschützten Werken, etwa in elektronischen Semesterapparaten, entsprechend § 52 a des Urheberrechtsgesetzes. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass Dozenten jeden verwendeten Text bei der VG Wort über ein Online-Formular einzeln melden müssen – für jede Veranstaltung einzeln, jedes Semester erneut und unter Angabe der Teilnehmerzahlen. Auf dieser Basis sollen die Hochschulen dann eine entsprechende Vergütung an die VG Wort bezahlen.
„Bisher war es für die Uni und uns Studenten schön einfach: Zeitschriftenartikel und Auszüge aus Büchern durften bislang auf ILIAS für den Zeitraum einer Lehrveranstaltung zum Download zur Verfügung gestellt werden. Dafür zahlten die Bundesländer eine Pauschale an die VG Wort“, erklärt Laura Davina Gillich, Vorsitzende des RCDS Freiburg. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Hochschulen ist inzwischen aufgrund von in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gewonnenen Erkenntnissen der Auffassung, dass der mit der Einzelerfassung verbundene Gesamtaufwand nicht vertretbar ist. Deshalb hat sich auch die Universität Freiburg entschieden, betroffene Texte ab dem 1. Januar nicht mehr online, sondern nur noch als Kopiervorlage in den Seminaren oder der UB zur Verfügung zu stellen.